Hausordnung

VERHALTENSVEREINBARUNGEN

Gemäß Schulunterrichtsgesetz gilt in unserer Schule nach dem Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses folgende Hausordnung/Verhaltensvereinbarung:

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten. (gemäß § 43 SchUG)

Verhalten:

Ein respektvoller Umgang ist selbstverständlich, wir pflegen ein freundliches und höfliches Miteinander. Vor Betreten eines Raumes ist anzuklopfen und zu grüßen. Im Unterricht wird konstruktiv mitgearbeitet, es herrscht eine ruhige und angenehme Arbeitsatmosphäre. Hilfsbereitschaft, Toleranz und Teamgeist
unterstützen die Klassengemeinschaft.

Das Konferenzzimmer wird von Schülerinnen und Schülern nicht betreten. Für Vorsprachen stehen die Lehrkräfte in der Früh vor Unterrichtsbeginn und in der großen Pause zur Verfügung.

In ganz Österreich gilt § 12 Abs. 1 Z 1 und 3 des Tabakgesetzes, d. h. somit ein ausnahmsloses Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Das Trinken alkoholischer Getränke und der Erwerb, Besitz bzw. Konsum illegaler Substanzen gemäß Suchtmittelgesetz sind den Schülerinnen und Schülern in der Schule und bei Schulveranstaltungen (Wandertage, Exkursionen, Schikurse, Sport- und Sprachwochen) strengstens untersagt.
Dies gilt für alle Tabakwaren, egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht, z. B. auch für Kau- oder Schnupftabak, sämtliche Arten von E-Zigaretten und Shishas usw. Dazu zählen auch sämtliche Rausch- und Suchtmittel, die rauschähnliche und/oder bewusstseinsverändernde Zustände, Süchtigkeit oder Betäubung herbeiführen, z. B. Snus usw.

Die Schülerinnen und Schüler haben dem Unterricht in entsprechender Kleidung (keine Jogginghosen, keine freizügige Bekleidung etc.) beizuwohnen. Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb stören bzw. die allgemeine Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Fotografieren, Tonaufnahmen und Filmen im Schulgebäude sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung oder der unterrichtenden Lehrkraft gestattet.

Unterricht:

Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nur durch den Haupteingang betreten und verlassen. Die Benützung der parkplatzseitigen Eingänge ist untersagt. Die Klassenräume dürfen von den Schülerinnen und Schülern nur mit Hausschuhen (Straßenschuhe sind im Spind im Keller) betreten werden.

Die Schülerinnen und Schüler haben sich rechtzeitig vor Beginn des Unterrichtes in der Klasse einzufinden.
Sie sollen pünktlich und vorbereitet in den Unterrichtsräumen erscheinen.

Die Beaufsichtigung beginnt mit Beginn des Unterrichtes laut Stundenplan und endet mit der letzten Unterrichtsstunde der jeweiligen Klasse. In der unterrichtsfreien Zeit ist keine Aufsicht der Schülerinnen und Schüler.

Das Verlassen des Schulgebäudes ist während der Unterrichtszeit verboten.

Während der Mittagspause und in den Freistunden darf das Schulgebäude nur dann verlassen werden, wenn die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Haftungserklärung für das laufende Schuljahr oder den Einzelfall abgeben.

Handys und andere elektronische Geräte sind prinzipiell auf lautlos zu stellen und in der Tasche oder im Rucksack aufzubewahren, damit der Unterrichtsablauf nicht gestört wird. Bei Fehlverhalten kann das Gerät bis zum Ende des Unterrichtstages abgenommen werden.

Fernbleiben vom Unterricht:

Bei Erkrankung oder anderen Verhinderungen ist die Schule umgehend – vor Unterrichtsbeginn – über SchoolFox mit einer Abwesenheitsinformation unter Angabe des nachvollziehbaren Grundes zu verständigen, eventuell mit einer eigenen Mitteilung zur Ergänzung. Vorhersehbare Verhinderungen sind vorher rechtzeitig mitzuteilen
(§ 45 SchUG).

Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, das Schulgebäude vor Beendigung des Unterrichtes zu verlassen, ausgenommen (z. B. bei einem Arzttermin) wenn vorher eine schriftliche Bestätigung über SchoolFox vom Erziehungsberechtigten vorliegt.

Sauberkeit und Ordnung:

Auf Sauberkeit und Ordnung wird auf dem gesamten Schulgelände geachtet. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen sind schonend zu behandeln. Bei mutwilliger Verschmutzung oder Zerstörung erfolgt die Reinigung bzw. der Ersatz durch den/die Verursacher bzw. Verursacherin.

In den Sonderunterrichtsräumen sind Essen und Trinken verboten. Der Aufenthalt in den Sonderunterrichtsräumen ist nur mit einer Lehrkraft gestattet.

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erhält einen zugeteilten Spind im Keller. Darauf muss ein absperrbares Schloss angebracht werden. Überbekleidung, Schuhe und Sportbekleidung werden ausnahmslos in diesen Garderobekästen aufbewahrt. Wertgegenstände und Geldbeträge sind nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in die Schule mitzunehmen und dürfen nicht unbeaufsichtigt liegengelassen werden. Die Schule bzw. der Schulerhalter übernimmt keinerlei Haftung für abhandengekommene Gegenstände.

In den Klassenräumen wird auf Ordnung großen Wert gelegt. Der Müll wird getrennt und in den vorgesehenen Behältern entsorgt. Die Bankfächer und Regale in den Kästen werden sauber gehalten.

Nach Unterrichtsende wird/werden:

  • die Tische abgeräumt, die Bücher und Mappen entweder im Bankfach oder im Kasten verstaut
  • die Sessel auf den Tisch gestellt, der Boden von Müll grob gereinigt
  • die Tafel gelöscht, der Beamer und das Licht abgedreht
  • der PC der Lehrkraft heruntergefahren

Informationen:

Jede Schülerin und jeder Schüler ist dafür verantwortlich, aktuelle Änderungen des Stundenplans und Mitteilungen der Schule im elektronischen Klassenbuch (https://klio.webuntis.com/WebUntis/#main) aufzurufen und zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem sind Informationen auf der offiziellen Website regelmäßig einzuholen (http://www.bebruck.at/) und die elektronischen Nachrichten wöchentlich zu lesen.

Änderungen des Namens, der Wohnadresse, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse der Eltern oder der Schülerin bzw. des Schülers sind dem Klassenvorstand bzw. der Klassenvorständin unverzüglich zu melden.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hausordnung/Verhaltensvereinbarung und der Gesetze:

Bei Regelverstößen und bei Fehlverhalten können beispielsweise folgende Erziehungsmaßnahmen bei den Schülerinnen und Schülern angewendet werden:

  • belehrendes Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft
  • Eintrag ins elektronische Klassenbuch
  • Gespräch mit dem/der Erziehungsberechtigten
  • Verwarnung durch den Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin
  • Verwarnung durch die Direktion
  • Gespräch mit dem Jugendcoach bzw. der Schulpsychologin/dem Schulpsychologen
  • Versetzung in eine andere Klasse
  • bei schwerwiegender Verletzung oder bei dauernder Gefährdung anderer Schüler/innen gemäß den Bestimmungen des § 49 des SchUG Antrag und Ausschluss aus der Schulgemeinschaft

Geltungsbereich:

Die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen sowie alle Gesetze gelten nicht nur am Schulgelände,
sondern auch in sonstigen Unterrichtsräumen, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen. Weiters sind außerhalb des Schulgebäudes stets die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

Außerdem gelten alle Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen des Schulrechts, vor allem §§ 43 – 50 SchUG und die VO des BMUKK vom 24. Juni 1974, BGBI. Nr. 373, in der jeweilig geltenden Fassung.

Bruck an der Leitha, September 2023